Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen PE TEC GmbH & Co. KG

Allgemeines

Unsere nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche geschäftlichen Beziehungen gegenüber Unternehmern, juristi- schen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

Mit der Erteilung des Auftrages durch den Kunden gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unserer Kunden unter Hinweis auf deren Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufs-bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.

Abweichende Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns in Textform bestätigt werden. Die Rechte des Kunden aus dem Vertrag sind nicht übertragbar. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages.

Wir speichern im Rahmen der Geschäftsverbindung erforderliche personenbezogene Daten gemäß § 26 Bundesdatenschutzgesetz.

1. Angebot

  • Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Preislisten und Konditionen in Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten, auch Angaben der Lieferwerke sind nur verbindlich, wenn dies zwischen dem Kunden und uns ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
  • An den zum Angebot gehörenden Unterlagen (Zeichnungen, Modelle) behalten wir uns das Alleineigentum und Urheberrecht vor.
  • Preise für einzelne Positionen eines Angebotes haben nur Gültigkeit bei Erteilung des Gesamtauftrages über dieses Angebot.

2. Auftragsbestätigung

  • Aufträge, Abreden, Zusicherungen usw. einschließlich denjenigen unserer Mitarbeiter bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Zugesicherte Eigenschaften i. 5. von §459 BGB liegen nur dann vor, wenn sie als solche ausdrücklich gekennzeichnet
  • An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form – wie B. Kalku- lationen, Zeichnungen etc. behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
  • Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten
  • Bei Preis- und Kostenerhöhung zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin sind wir berechtigt, eine entsprechende angemessene Preisberichtigung vorzunehmen, sofern zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt. Übersteigen die Preise zum Zeitpunkt der Lieferung die zunächst vereinbarten Preise um mehr als 10 %, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  • Bei Dauerschuldverhältnissen ist eine Preis- oder Kostenerhöhung zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin zulässig, sofern die vereinbarten Preise um nicht mehr als 10 % erhöht werden. Der Kunde ist auch in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3. Lieferung

  • Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Mit der Verladung der Ware auf das Transportmittel geht das Gefahrenrisiko auf den Kunden über. Nicht angenommene Ware lagert auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Eine Lieferung frei oder unfrei an eine Baustelle, ein Lager oder einen anderen vom Kunden benannten Ort beinhaltet die Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug befahrbaren öffentlichen Straße. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Anweisung des Kunden die öffentliche Straße, so haftet dieser für auftretende Schäden.
  • Unser Kunde ist verpflichtet, soweit dies technisch erforderlich ist, die zum Abladen erforderlichen Gerätschaften oder Mitarbeiter zu stellen. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Kunden zu Ist eigenes oder fremdes Personal bei der Entladung behilflich, geschieht dies auf Risiko des Kunden.
  • Die Gefahr des zufälligen Untergangs, Verschlechterung und Abhanden-kommens geht mit Anlieferung auf der vom Kunden bezeichneten Anlieferungsstelle über, sofern die Ware innerhalb üblicher Geschäftszeiten (Mo-Do: 7:30 bis 17 Uhr, Fr: 7:30 bis 13 Uhr) angeliefert wird. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Ware in Empfang genommen wird.
  • Teillieferungen sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig. Sie gelten als selbstständige Lieferungen. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt uns vorbehalten.
  • Die Lieferung ist unverzüglich beim Empfang auf Vollständigkeit, Beschädigung sowie Mangelfreiheit zu prüfen. Der Kunde ist verpflichtet, alle Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich, auf jeden Fall aber vor Einbau oder Weiterverarbeitung in Textform anzuzeigen. Weitergehende Obliegenheiten des Käufers gemäß § 377 HGB bleiben unberührt.
  • Liefertermine und Lieferfristen: Angaben über die Lieferzeit sind grundsätzlich freibleibend. Verbindliche Angaben bedürfen der Wir haften nicht für die termingerechte Zustellung von Versand- und Expressdiensten.
  • Bei Ereignissen höherer Gewalt sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinaus- Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbot, Rohstoff und Energiemangel, Feuer, Verkehrssperren, Störungen der Betriebe oder des Transportes und sonstige Umstände gleich, die wir nicht zu vertreten haben, und zwar einerlei, ob sie bei uns, dem Vorlieferanten oder einem Unterlieferer eintreten. Wird durch die genannten Ereignisse die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, sind wir berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten.
  • Unser Kunde kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir innerhalb angemessener Frist liefern oder zurücktreten wollen. Erklären wir uns innerhalb angemessener Frist nicht, so kann der Kunde seinerseits hinsichtlich des nichterfüllten Teiles der Lieferung zurücktreten.
  • Unsere Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt, dass wir die Ware selbst vollständig von unserem Lieferanten erhalten haben es sei denn, die Verzögerung oder Nichtbelieferung ist durch uns Unser Kunde wird unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert und eine bereits erhaltene Leistung ihm unverzüglich erstattet.
  • Die Ware wird branchenüblich verpackt
  • Wir sind berechtigt, auf Kosten des Kunden eine Transport- und Bruchversicherung abzuschließen. Schadensmeldungen haben sofort bei Empfang der Ware zu erfolgen und sind unverzüglich schriftlich nach Art und Umfang beweiskräftig zu bestätigen.

4. Gewährleistung und Haftung

Eine etwaige Haftung unsererseits besteht nur unter den folgenden Voraussetzungen:

  • Der Kunde ist seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen.
  • Offensichtliche Mängel müssen uns unverzüglich in Textform mitgeteilt Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns bereitzuhalten bzw. uns auf Verlangen zuzu- senden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Feststellung in Textform zu rügen.
  • Durch Verhandlungen über Beanstandungen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Mängelrüge des Kunden nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen sei.
  • Die Gewährleistungsfrist für Sachmängel beträgt gegenüber einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, einem öffentlich- rechtlichen Sondervermögen oder einem Unternehmer für Lieferungen:
    • von neuen Produkten und Maschinen ein Jahr ab Lieferung
    • von gebrauchten Gegenständen oder Maschinen sind jegliche Sachmängelansprüche ausgeschlossen.

Die Verjährungsverkürzung sowie der Ausschluss der Sachmängel- haftung gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Eine Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie sowie eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

  • Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften und wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefern wir nach unserer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Kunden Ersatz oder bessern auf unsere Kosten nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Darüber hinaus bestehen grundsätzlich keine weiteren Ansprüche, insbesondere keine Schadensersatzansprüche wegen unmittelbarer und mittelbarer Schäden, soweit nicht nachstehend etwas anderes vereinbart Kostenübertragungsansprüche aus § 476a BGB bestehen nur in Höhe der tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten ohne Einrechnung eines Unternehmer-gewinns und nur dann, sofern die Nachbesserung nicht mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist. Eine Kostenübernahme ist auch bezüglich der Mehrkosten ausgeschlossen, die sich aus einer nicht bestimmungs- mäßigen Verbringung der Sache an einen anderen Ort ergibt.
  • Wir übernehmen keine Gewähr für Sachschäden, die aus nach- folgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhaft oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsweise, mangelhafte Bauausführung.
  • Sachschadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss, aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns als auch unserer Erfüllungs- bzw. Verrichtungs- gehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde oder es sich um Sachschaden- ersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen In jedem Fall beschränkt sich unsere Sachschadenersatzpflicht auf den nachgewiesenen Schaden, höchstens jedoch auf 10% des Rechnungs- wertes der von uns gelieferten Ware, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgelegen hat oder eine zugesicherte Eigenschaft fehlt.
  • Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als der Niederlassung des Kunden verbracht worden ist.
  • Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Kunden gegen den Hersteller gilt ferner Absatz 4.8 entsprechend.
  • Wir sind zur Gewährleistung nicht verpflichtet, solange der Kunde den unter Berücksichtigung eines Mangels geschuldeten Kaufpreisteil nicht bezahlt
  • Ware, die als mindere Qualität deklariert verkauft ist, wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.
  • Für Personenschäden gelten die gesetzlichen

5. Rücksendung

  • Von uns gelieferte Ware wird nur in einwandfreiem Zustand und nur nach vorheriger Vereinbarung mit uns, bei frachtfreier Rücksendung zurückgenommen. Diese freiwillig zurückgenommene Ware wird je nach Zustand abzüglich von mindestens 30% Kostenanteil, mindestens jedoch 50 € Rücknahmegebühr, gutgeschrieben. Die Gutschrift erfolgt, sobald wir die Gutschrift des Herstellers erhalten haben, die Ware von uns geprüft worden ist.
  • Ausgeschlossen ist eine Rücknahme von Rohren, Bögen aus Rohr geformt, Sonderanfertigungen oder auf Wunsch des Kunden besonders beschaffter

6. Preise und Zahlungsbedingungen

  • Preisstellung ist netto, ab Lager Allershausen, jeweils zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer in jeweiliger Höhe.
  • Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart worden ist, gelten die Preise ausschließlich Verpackungskosten werden ggf. gesondert in Rechnung gestellt.
  • Unsere Lieferungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Soweit Skonto gewährt wird, ist Voraussetzung, dass bis dahin alle früheren Rechnungen beglichen Für die Skontoerrechnung ist der Nettorechnungsbetrag nach Abzug von Rabatten, Fracht usw. maßgeblich.
  • Wechsel und Schecks werden als Zahlungsmittel nicht akzeptiert
  • Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und werden den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
  • Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, soweit nicht mit einer unbestrit- tenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufgerechnet wird.
  • Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist ausgeschlossen, soweit die Zurückbehaltungsrechte nicht auf demselben Vertragsver- hältnis beruhen. Es ist ferner ausgeschlossen, wenn ein Schadenfall vorliegt, der von einer beteiligen Versicherung (insbesondere Produkthaftung, Haftpflicht, Gebäudeversicherung) abgedeckt werden könnte. Hierbei kommt es nicht darauf an, dass feststeht, ob der Schadenfall von uns verursacht Es kommt auch nicht darauf an, ob die beteiligten Versicherungen intern ihre Haftungsquoten geklärt haben. Mit dieser Regelung ist keine Veränderung der Beweislast oder der Obliegenheitspflichten von uns verbunden.

7. Zahlungsverzug und Kreditwürdigkeit

Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfristen, bei Kündigung des Warenkreditversicherungsschutzes durch den Warenkreditversicherer, bei Bekanntwerden von Scheck- oder Wechselprotest und sonstigen vertragswidrigem Verhalten unseres Kunden stehen uns nach Inverzugsetzung folgende Rechte zu:

  • von allen Verträgen zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu erlangen, unseren Eigentumsvorbehalt geltend zu

 

machen, gelieferte Ware in Besitz zu nehmen, Sicherheiten zu fordern, gestellte Sicherheiten zu verwerten, alle ausstehenden Zahlungen fällig zu stellen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen.

  • weiteren Verzugsschaden einschließlich der Verzugszinsen geltend zu Dies gilt auch, sofern uns Umstände bekannt gemacht werden, die nach unserer pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessensausübung getroffenen Entscheidung geeignet sind, die Kreditwürdigkeit unseres Kunden zu mindern.
  • Veränderungen in der Inhaberschaft, der Gesellschaftsform oder sonstige, die wirtschaftlichen Verhältnissen berührenden Umstände sowie Anschriftenänderungen sind uns unverzüglich in Textform Derartige Veränderungen in der Person oder den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden berechtigen uns nach unserer Beurteilung und Wahl:
    • Zahlung oder Sicherheitsleistung wegen fälliger oder gestundeter Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu beanspruchen
    • bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung die Erfüllung der bestehenden Aufträge zu verweigern.

8. Eigentumsvorbehalt

  • Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen unseren Kun- den jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert unsere Forderungen um mehr als 20% übersteigt:
  • Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Montage erfolgen stets für uns als Lieferant, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware
  • Unser Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sowie die Vereinbarung von Abtretungsverboten sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt in vollem Umfang an uns Unsere sämtlichen Eigentumsvorbehaltsrechte (einfacher, erweiterter, verlängerter und Kontokorrentvorbehalt) erlöschen auch dann nicht, wenn von uns stammende Ware von einem anderen Käufer erworben wird, solange dieser die Ware nicht bei uns bezahlt hat Dies gilt insbesondere für den Verkauf im Rahmen verbundener Unternehmen. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
  • Unser Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu
  • Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich
  • Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und ggf. die Abtretung der Herausgabeansprüche unseres Kunden gegen Dritte zu In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrage.
  • Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, uns seine Abnehmer zu benennen, ihnen die Abtretung mitzuteilen, uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Auch sind wir berechtigt, den Abnehmer unseres Kunden von der Abtretung zu benachrichtigen.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  • Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware. für alle Verpflichtungen des Kunden der Sitz unserer Firma.
  • Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz der Firma ausschließlicher Gerichts- stand für alle sich aus unseren Rechtsbeziehungen zu unseren Kunden unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
  • Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (CISG) ist ausgeschlossen.

Stand: 01. März 2021, PE TEC GmbH & Co. KG, Allershausen